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Durchhausen: Ehemalige Dorfkirche aus dem 17. Jahrhundert

Objekt-Nr.: AG0005
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Schnellkontakt
QR-Code
Basisinformationen
Adresse:
78591 Durchhausen
Tuttlingen
Baden-Württemberg
Gebiet:
Ortslage
Preis:
248.000 €
Wohnfläche ca.:
400 m²
Grundstück ca.:
925 m²
Zimmeranzahl:
3
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Haustyp:
Besondere Immobilie
Etagenanzahl:
2
Provisionspflichtig:
ja
Provision:
4,76% Käuferprovision inkl.19% Mwst
Keller:
nein
Denkmalschutzobjekt:
ja
Baujahr:
1634
Verfügbar ab:
ab sofort
Zustand:
sanierungsbedürftig
Energieausweistyp:
Dieses Gebäude unterliegt nicht den Anforderungen der GEG
Beschreibung
Beschreibung
Objektbeschreibung:
ehemalige Dorfkirche aus dem 17. Jahrhundert.
Die Alte Kirche, ehemalig St. Otmar liegt im Dorfzentrum von
Durchhausen im Landkreis Tuttlingen.
Das Gebäude steht allseitig frei an einem kleinen Dorfplatz.
Dahinter liegt das ehemalige Friedhofsgelände, das ebenfalls zum
Objekt gehört.
Das Baujahr soll laut schriftlicher Quellen um 1634 liegen.
Vermutlich befinden sich ältere Bauteile im Gemäuer des Chors.
Nach 1720 wurde an der Nordseite eine Sakristei in Massiv und
Fachwerkbauweise angefügt und um 1760 wurde der Kirchensaal
nach Westen verlängert.
Ehemals zierte ein hölzerner Dachreiterturm das Gebäude.
Um 1960 wurde das Bauwerk als Kirche aufgegeben und fortan
als Dorfturnhalle weitergenutzt.
Seit 1993 wurden in Abstimmung mit der Denkmalpflege durch die
derzeitigen Eigentümer einige Restaurierungsmaßnahmen an der
Sakristei, der Nord- und Westfassade sowie der
Norddachdeckung vorgenommen.
Seither Nutzung als Lager.
Süd- und Ostfassade und Süd- und Chordach stehen zur
Sanierung an.
Die Grundsubstanz des Mauerwerks und die Dachkonstruktion
sind in einem insgesamt, dem alter entsprechenden, guten
Zustand.
Die Kosten der weiteren Restaurierung mit Ausbau bis zur
Bezugsfertigkeit sind Konzeptabhängig.
Ideale und objektverträgliche Konzepte liegen im Bereich Atelier,
Werkstatt mit Wohnen, Loft. Auch kulturelle und gastronomische
Nutzungen sind denkbar.
Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal nach dem
Baden-Württembergischen Denkmalschutzgesetz.
Entsprechend sind Fördermöglichkeiten und Steuervorteile
gegeben.
Ausstattung:
Raumaufteilung:
Raumangebot ehemalige Kirche:
EG:
Ehem. Kirchensaal und Chorraum, Sakristei.
OG:
Wiederherstellbare ehem. Empore, Galerie, Nebenraum Sakristei.
DG:
Loft.
Flächen im Gebäude insgesamt: ca. 400 m²
Garten und Freifläche: ca. 700 m²
Besichtigungstermine:
nach Vorbesprechung und Vereinbarung.
Beratung / Sanierung:
Auf Wunsch kann die weitere Restaurierung vom jetzigen
Eigentümer betreut, organisiert und im Wesentlichen ausgeführt
werden.
Lage:
Die Alte Kirche, ehemalig St. Otmar liegt im Dorfzentrum von
Durchhausen im Landkreis Tuttlingen.
Das Gebäude steht allseitig frei an einem kleinen Dorfplatz.
Dahinter liegt das ehemalige Friedhofsgelände, das ebenfalls zum
Objekt gehört.
Sonstiges:
MARAND Immobilien GbR
Kanalgasse 10
88605 Messkirch

Telefon: 01719808070

a.gawron@marand.immo


Geschäftsinhaber: André Gawron


Gewerbeerlaubnis nach §34c Absatz 1 Satz 1 GewO bei Industrie-und Handelskammer Südlicher Oberrhein, Schnewlinstraße 11-13, 79098 Freiburg. Ausgestellt am 24.09.2020
Provision:
Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Verkaufspreis.
Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie
einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden
Angaben im Kontaktformular aus:
- vollständiger Name/Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefon/Mobilnummer
Anmerkung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:

Marand Immobilien GbR, Kanalgasse 10, 88605 Meßkirch Tel. +491719808070, Email: info@marand.immo

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
AGB:
Wir weisen auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Durch weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen erklären Sie die Kenntnis und Ihr Einverständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.   Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der MARAND Immobilien GbR kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Sollte sich nicht aus abweichenden Vereinbarungen etwas anderes ergeben, beträgt die Vertragslaufzeit sechs Monate und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.

2.   Während der Laufzeit des Maklervertrages mit der MARAND Immobilien GbR ist der Kunde nicht berechtigt, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend des Vertragsobjekts zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde der MARAND Immobilien GbR für die hierdurch entstehenden Schäden.

3.   Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der MARAND Immobilien GbR erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Kunden, Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.

4.   Soweit keine Interessenkonflikt vorliegt, ist die MARAND Immobilien GbR berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5.   Kommt durch die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit der MARAND Immobilien GbR, statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch der MARAND Immobilien GbR nicht. Es gilt dann die übliche Maklerprovision nach § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.

6.   Kennt der Käufer bei Abschluss des Maklervertrages das angebotene Vertragsobjekt schon, oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er der MARANAD Immobilien GbR dies unverzüglich innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und dies auf unser Verlangen hin zu belegen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, so haftet der Kunde der MARAND Immobilien GbR für die hierdurch entstandenen Schäden.

7.   Die von der MARAND Immobilien GbR erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen, insbesondere der Exposés sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er der MARAND Immobilien GbR gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der oben genannten Objektinformationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde der MARAND Immobilien GbR gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.

8.   Der Provisionsanspruch ist nach § 652 Abs. 1 BGB mit dem Abschluss des Hauptvertrages fällig. Sollte der Abschluss des Hauptvertrages ohne die Teilnahme der MARAND Immobilien GbR erfolgen, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft zu erteilen, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

9.   Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Provisionsforderung der MARAND Immobilien GbR nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

10. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten durch die MARAND Immobilien GbR oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder dem Fehlen einer von uns garantieren Eigenschaft beruht.

11. Die MARAND Immobilien GbR nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

12. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 VO (EU) 524/2013 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr

13. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt davon die Wirksamkeit des der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

14. Gerichtsstand Erfüllungsort ist Sigmaringen. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Sigmaringen vereinbart.
 
AUF WUNSCH empfehlen wir Ihnen unseren Finanzierungsexperten Herr Fischer. Sie erreichen ihn unter +491758042773
Ihr Ansprechpartner
 



MARAND Immobilien GbR - Herr André  Gawron
MARAND Immobilien GbR
Herr André Gawron

Telefon: +49 171 9808070
Mobil: +49 171 9808070


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